Alpenkonvention - PLANALP
Jedes Jahr nimmt die Zahl und das Ausmaß an Naturkatastrophen und die damit verursachten Schäden drastisch zu. Nach verheerenden Lawinen und Überschwemmungen im Jahr 1999 setzte die Alpenkonferenz eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Tätigkeitsfelder ein. Im Rahmen der achten Alpenkonferenz 2004 wurde anschließend die Arbeitsgruppe Naturgefahren (PLANALP) eingerichtet.
Das Ziel der PLANALP ist die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Maßnahmen zur Risikoreduzierung und Katastrophenprävention im Zusammenhang mit Naturgefahren im Alpenraum. Dazu analysiert die Arbeitsgruppe bestehende Mechanismen des Naturgefahren- und Risikomanagements in den Alpen, identifiziert Herausforderungen, bewährte Methoden sowie potenzielle Lösungen und schafft Synergien zwischen Ländern, administrativen Ebenen, Expertinnen und Experten und anderen Netzwerken/Arbeitsgruppen. Wissenstransfer und Austausch sind ein unerlässlicher Bestandteil dieser Arbeit.
Aktuell führt Österreich mit der Abteilung Wildbach - und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen (BML) und Wasserwirtschaft den Vorsitz der PLANALP. In der laufenden Mandatsperiode beschäftigt sich die Gruppe mit der Risikokommunikation, die besonders an Menschen in gefährdeten Gebieten gerichtet ist.
Die Alpenkonvention
Mit der Alpenkonvention haben sich acht Alpenländer (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) und die Europäische Union zusammengeschlossen, um eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der gesamten alpinen Gebirgskette zu gewährleisten.