Klima.Sicherheit.Lebensraum. - Aktionsprogramm Klimawandel der Wildbach- und Lawinenverbauung
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) verfolgt im Rahmen der Klimastrategie der Bundesregierung eine konsequente Agenda zum Schutz vor Naturgefahren nach dem Prinzip einer nachhaltigen und gesamtheitlichen Risikovorsorge.
Das von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) erarbeitete Aktionsprogramm „Klima. Sicherheit. Lebensraum.“ stellt die Grundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen dar. Die Definition des Handlungsbedarfs und der Maßnahmen darin folgt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Klimawandel und den Extremereignissen in Österreich wie der Studie „ExtremA“, erstellt in Kooperation mit der Universität Wien und weiteren Wissenschaftspartnern mit dem BML.
Fit für den Klimawandel mit dem Aktionsprogramm „Klima. Sicherheit. Lebensraum.“
Der Klimawandel und seine Auswirkungen stellen uns vor große Herausforderungen. Im Alpenraum ist das besonders stark spürbar und zeigt sich durch eine Zunahme der Häufigkeit und Stärke von Naturereignissen. Die Extremereignisse der letzten Jahre – wie zum Beispiel die Sturmkatastrophe Vaia 2018, der außergewöhnliche Lawinenwinter 2019, das große Waldbrandereignis im Oktober 2021 in Hirschwang, die starken Hochwasserereignisse 2022/2023 oder die laufende Zerstörung der Schutzwälder durch den Borkenkäfer – sprechen eine deutliche Sprache. Die Umsetzung der Klimaschutzziele sowie die konsequente Anpassung der Schutzsysteme sind notwendig, wenn den nachfolgenden Generationen zukünftig eine sichere und lebenswerte Umwelt geboten werden soll.
Die WLV hat mit dem Konzept der Aktionsprogramme für die planmäßige Umsetzung ihrer Maßnahmen im Bereich des Schutzwaldes „Wald schützt uns“ und des Waldbrandes „Brennpunkt Wald“ bereits ausgezeichnete Ergebnisse und eine hohe öffentliche Wahrnehmung erzielt.
Mit dem Aktionsprogramm „Klima. Sicherheit. Lebensraum“ wird dieses Konzept nun auch auf den strategischen Schwerpunkt des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung in der WLV übertragen.