Die Wildbach- und Lawinenverbauung
Die Wildbach- und Lawinenverbauung - kurz WLV - ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Sie besteht aus 7 Sektionen und 21 Gebietsbauleitungen und steht unter fachlicher Leitung und Koordination der Abteilung III/4. Neben den Sektionen und Gebietsbauleitungen wurden spezielle Fachzentren und Zentrale Dienste etabliert, um eine effektive und ressourcenschonende Weiterentwicklung der fachlichen und IT-relevanten Aufgaben innerhalb der WLV zu ermöglichen.
Die Aufgaben der WLV sind sehr vielfältig, im Vordergrund steht jedoch der nachhaltige Schutz vor Naturgefahren (wirtschaftlich, sozial und ökologisch verträglich) in den Bereichen Wildbach, Lawinen und Erosion. Um das zu erreichen wurden folgende sechs Kernleistungen definiert:
Kernleistung Naturgefahreninformation und Wissensmanagement
Durch eine gezielte Naturgefahreninformation und Bereitstellung von relevanten Daten, soll das Wissen und Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich Naturgefahren gestärkt werden. Dies geschieht durch Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und den gezielten Einsatz digitaler Medien und Risikokommunikation. Die Bürgerinnen und Bürger werden auch beim Selbstschutz und der Eigenvorsorge unterstützt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung konzentriert sich auf jene Problemstellungen, die einen effizienten Ressourceneinsatz ermöglichen.
Kernleistung Sachverständigentätigkeit
In Verwaltungsverfahren vertritt die Wildbach- und Lawinenverbauung das öffentliche Interesse am Schutz vor Naturgefahren in den Bereichen Wildbach, Lawinen und Erosion in gesamtheitlicher Sicht und unter Beachtung des aktuellen Wissens- und Erkenntnisstandes.
Kernleistung Gefahrenzonenplanung
Die Wildbach- und Lawinenverbauung stellt dem Stand der Technik entsprechende, aktualisierte Gefahrenzonenpläne zur Verfügung. Die Rechtsgrundlage des Gefahrenzonenplans ist das Forstgesetz 1975 in der geltenden Fassung, insbesondere §11 und die dazu ergangene Gefahrenplanverordnung. Der Gefahrenzonenplan - kurz GZP - ermöglicht eine Gefahrendarstellung aktueller Naturgefahren durch Wildbäche, Lawinen, Steinschläge und Rutschungen und dient somit auch als Grundlage für die Raumordnung, das Bau- und Sicherheitswesen sowie für die Maßnahmenplanung.
Kernleistung Maßnahmenplanung
Maßnahmenplanung ist die Erarbeitung von Schutzsystemen auf Basis der gutachtlichen Bewertung der Gefährdungsprozesse in den Einzugsgebieten. Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist dabei die maßgebliche Planungs- und Koordinierungsstelle für aktive und passive Schutzmaßnahmen im Bereich Wildbach, Lawine und Erosion. Sie ist außerdem Standardsetzer in der Kombination von Ökologie und Technik und plant mit einheitlich hoher Qualität, nach einheitlichen Schutzzielen und nachvollziehbaren Grundsätzen. Dabei sind die Technischen Richtlinien die wichtigste fachliche und technische Planungsnorm für den Bereich der WLV und ist auch im Rahmen der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen verbindlich anzuwenden. Sie stellt die Grundlage für die fachliche Überprüfung und Genehmigung von Förderungsprojekten dar und bildet darüber hinaus die fachliche Grundlage für die mittel- und langfristige Betreuung und Überwachung der Einzugsgebiete und der bestehenden Schutzanlagen.
Kernleistung Maßnahmensetzung
Die Maßnahmensetzung umfasst die Umsetzung der geplanten Schutzsysteme und deren Erhaltung. Dabei nimmt die WLV eine Schlüsselrolle als Standardsetzer und Innovationsmotor im technischen, forstlichen und ingenieurbiologischen Bereich ein.
Kernleistung Investitionsmanagement
Der Schutz vor alpinen Naturgefahren stellt eine wichtige Leistung des Bundes für die Sicherheit des Siedlungsraumes, der Verkehrswege und wichtiger Infrastruktur dar. Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Art. 10, Wildbachverbauung Bundeskompetenz) wurde daher mit dem Katastrophenfonds budgetäre Vorkehrung getroffen, um vorbeugenden Schutz vor Naturgefahren herzustellen und nachhaltig sichern zu können.
Für Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung stellt der Bund jedes Jahr Mittel in der Höhe von rund 69 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderungsmittel stehen auf der Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes Gemeinden und anderen Interessenten (z.B. Wassergenossenschaften) zur Verfügung. Diese Förderungsmittel können für die Planung und Umsetzung von Schutzprojekten sowie die Erhaltung von Schutzanlagen und die Sanierung schutzwirksamer Wälder eingesetzt werden.
Fachzentren der Wildbach- und Lawinenverbauung
Neben den Gebietsbauleitungen sind in der WLV vier strategische Fachzentren eingerichtet. Sie dienen dem internen Wissensmanagement, welches die Leistungsfähigkeit, Synergien und Wirkungsorientierung weiter erhöhen soll.
Weitere Informationen zur Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich finden Sie hier:
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Kontakt
Kontakte der einzelnen Sektionen und Gebietsbauleitungen der WLV finden Sie hier! -
Aktuelles aus Bundesländern
Die aktuellsten Informationen und News der Wildbach- und Lawinenverbauung finden Sie hier! -
Biber Berti und seine Freunde lehren Kindern den richtigen Umgang mit Naturgefahren - für mehr Info klicken Sie hier!