gelbe Gefahrenzone
„Die gelben Gefahrenzonen umfassen alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist". Ausnahmen sind nur durch die Einhaltung von Auflagen im Rahmen eines Einzelgutachtens möglich.